Häufig gestellte Fragen

Was ist der Zweck des Projektportals?

Über das Projektportal können Antragsstellende Förderanträge beim Wissenschaftsverbund einreichen. Projektleiter*innen können über das Projektportal ihre Forschungsprojekte administrieren, Dokumente verwalten sowie den Projektfortschritt im Auge behalten. Für die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Wissenschaftsverbunds ist das Projektportal der zentrale Ort zur Administration der Projekte und dafür notwendigen Dokumente.

Für wen ist das Projektportal gedacht?

Das Projektportal ist für Antragsstellende, Projektleiter*innen sowie die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Wissenschaftsverbundes gedacht. Bitte beachten Sie, dass die Antragseinreichung und geförderte Projekte ausschließlich durch Projektleiter*innen verwaltet werden können. Die Registrierung, Antragstellung und Administrierung von Projekten ist entsprechend Projektleiter*innen vorbehalten.

Wie funktioniert die Projekteinreichung?

Um einen Antrag auf Förderung zu stellen und Zugang zu den Vorlagen zur Einreichung eines Projektantrages zu bekommen, muss sich die angedachte Projektleitung im ersten Schritt hier im Projektportal registrieren. Nach Ausfüllen des Profils, kann über den Reiter (+Projekt) ein Antrag eingereicht werden. Ein vollständiger Projektantrag beinhalten den Projektantrag sowie den Budget/Finanzplan. Alle Vorlagen sind im Projektportal nach Start der Projekteinreichung und Auswahl der Förderlinie im Formular abrufbar. Zu beachten ist, dass die Budgetkalkulation pro Hochschule nachvollziehbar dargestellt werden sollte. Dies erfolgt über das Excel-Dokument. Für die einzelnen Partnerhochschulen des Projektkonsortiums sind in der Vorlage Register vorbereitet. Die Antragseinreichung erfolgt nach Ausfüllen der Felder und Hochladen der Unterlagen durch den Reiter (+Antrag einreichen)


Für die Antragseinreichung sind keine Unterschriften notwendig. Dieses erfolgt erst bei Zusage der Förderung durch den Wissenschaftsverbund. 


Rahmenbedingungen sowie Informationen zum Prozess sowie zu Beratungsangeboten aktueller Ausschreibungen finden Sie innerhalb der jeweiligen Ausschreibungen hier.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an projekte@wissenschaftsverbund.org

Wer hat Zugriff, wer sieht Ihre Daten?

Wir achten auf die Sicherheit Ihrer Daten. Zugriff auf projektspezifische Informationen hat lediglich die jeweilige Projektleitung sowie die zuständige Person der Geschäftsstelle des Wissenschaftsverbundes zum Zwecke der Administration rund um die Projektförderung. Des Weiteren werden die Daten genutzt, um geförderte Projekte auf unserer Website vorzustellen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an projekte@wissenschaftsverbund.org.

An wen kann ich mich bei Fragen und Problemen wenden?

Die Ansprechpersonen für inhaltliche und finanzielle Fragen rund um die Antragsstellung finden Sie auf unserer Website.

Bei Fragen oder Problemen, die das Projektportal betreffen, wenden Sie sich gerne per Mail an: projekte@wissenschaftsverbund.org.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden?

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, an denen mindestens zwei Mitgliedshochschulen des Wissenschaftsverbundes aus mindestens zwei unterschiedlichen IBK-Ländern - davon ein EU-Mitgliedsland - beteiligt sind. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Förderrahmen, den wir jeweils ergänzend zur Ausschreibung auf der Website zur Verfügung stellen. Sollten Sie nach dieser Lektüre weiterhin unsicher sein, ob Ihr anvisiertes Projekt durch den Wissenschaftsverbund gefördert werden kann, oder weitere Rückfragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte per Mail an projekte@wissenschaftsverbund.org.

Gibt es Termine und Fristen für die Antragstellung?

Ja. Entsprechende Fristen entnehmen Sie bitte den aktuellen Ausschreibungen. Dort finden Sie ebenfalls Informationen zum Beratungsangebot und Vernetzungsveranstaltungen.

Wie sieht der Entscheidungsprozess über den Antrag aus?

Grundsätzlich werden eingegangene Anträge auf Förderung durch mehrere, vom Wissenschaftsverbund bestellte Gutachter*innen evaluiert, welche ein entsprechendes Votum fällen. Die endgültige Entscheidung über Förderung trifft der Vorstand, bzw. der Kooperationsrat des Wissenschaftsverbundes. Ausführliche Informationen zum Entscheidungsprozess über Projektförderungen in den einzelnen Förderlinien finden Sie in der Förderstrategie 2022-25.

Wie geht es nach positiver Förderentscheidung weiter?

Nach einem positiven Förderentscheid wird durch beide Seiten (Wissenschaftsverbund und Projektleitung) eine individuelle Fördervereinbarung unterzeichnet, welche die Grundsätze der Zusammenarbeit festschreibt. Diese umfasst u.a. die Kriterien und Fristen für Projektberichte, Formalia zur Projektabrechnung sowie projektbegleitende Beratungs- und Weiterbildungsangebote. Außerdem werden Sie und Ihr Projektteam während der Projektlaufzeit durch die Geschäftsstelle des Wissenschaftsverbundes begleitet.

Erhalten Sie im Newsletter Informationen zu unseren Projekten, Ausschreibungen und Angeboten.

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